Grundgedanke einer sinnvollen Förderung

Die Probleme eines rechenschwachen Kindes haben ihre Ursache nicht darin, dass es nicht genug übt.

Bei einem rechenschwachen Kind fehlen bestimmte Fähigkeiten, die das Verfolgen des Mathematik-Unterrichts ermöglichen. Mithilfe von Situationen, welche Vorläufer der Mathematik enthalten, müssen diese Fähigkeiten zunächst aufgebaut und das Kind dadurch auf mathematische Strukturen vorbereitet werden. Dabei dürfen die Kinder nicht zu früh mit Rechenaufgaben konfrontiert werden.

Eine sinnvolle Förderung schafft Lernumgebungen, in denen Kinder die nötigen Konzepte selbst entwickeln können. Die Kinder werden in erster Linie in der Selbstwahrnehmung unterstützt. Die Moderation lenkt sie bei wahrgenommenen Widersprüchen und gewährleistet eine aus dem Kind herauskommende Konzeptentwicklung: „Was ich selbst herausfinde, verstehe ich auch.“

Die Schulung der Selbstwahrnehmung des Kindes und die Schulung der Eltern in der „Kunst der Nichteinmischung“ sind wichtige Bestandteile bei dem Konzeptbildungsprozess der Förderung.


Rahmenbedingungen der Förderung bei Dr. Simon

  1. Elternmitarbeit
    Eine Person (Elternteil oder Bezugsperson), die mit dem Kind auch zu Hause arbeitet, sollte während der Förderstunde anwesend sein.
    Zusammen sollten sie pro Tag ca. 3 x 5 Minuten an den „Hausaufgaben“ der Förderung arbeiten. Diese Arbeit sollte dokumentiert, mit Datum versehen und jede Woche mitgebracht werden.

  2. Verträge
    Es gibt keine vertragliche Bindung. Stunden werden im Voraus vereinbart. Dabei wäre ein regelmäßiger wöchentlicher Termin wünschenswert. Stunden, die am selben Tag abgesagt werden, werden mit 50 % des Preises in Rechnung gestellt. Versäumte Stunden sind voll zu bezahlen.

  3. Materialien
    Am Anfang der Förderung erhalten Sie eine Liste mit Materialien, die individuell für Ihr Kind zusammengestellt werden. Einige davon können Sie selbst herstellen, andere im Internet erwerben. Als freiberuflicher Lehrer verkaufe ich selbst keine Materialien.

  4. Hospitationen
    In den Förderstunden kann hospitiert werden. Das Einverständnis der Eltern für Hospitationen ist Voraussetzung für die Förderung. Sollte sich herausstellen, dass Hospitationen bei einem Kind von Nachteil für die Förderung sind, wird darauf verzichtet. Dem Unterricht beiwohnen können Lehrkräfte, Schulpsychologen, Studierende und Lehramtsanwärter.

Dr. Hendrik Simon